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IWB Nr. 7 vom Seite 345 Fach 5 Russische Föderation Gr. 2 Seite 110

Das Steuerstrafrecht in Russland

von Marina Schuldheis und Tatjana Polivanova-Rosenauer, Leitner + Leitner, Wien

I. Rechtsgrundlagen, Regelungssystem und allgemeine Anmerkungen

Finanzvergehen sind im Steuergesetzbuch (SteuerGB) und im Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten (OWiGB) geregelt. Beide sind bundesweit anwendbar. Föderationssubjekte (= Bundesländer) und Gemeinden haben keine Kompetenz in diesem Bereich. Das SteuerGB regelt folgende Steuerdelikte:

  • Art. 116: Verletzung der Registrierungsfrist bei der Steuerbehörde;

  • Art. 117: Verletzung der Registrierungspflicht bei der Steuerbehörde;

  • Art. 118: Fristverletzung bei der Information über die Eröffnung und Schließung eines Kontos bei einer Bank;

  • Art. 119: Nichtabgabe der Steuererklärung;

  • Art. 120: Grobe Verletzung der Bilanzierungsregeln;

  • Art. 122: Nichtentrichtung von Steuern oder Steuerverkürzung;

  • Art. 123: Verletzung der Steuerabzugs- bzw. -überweisungspflicht durch einen Steueragenten;

  • Art. 125: Verletzung der Besitz-, Gebrauchs- bzw. Verfügungsvorschriften, die ein beschlagnahmtes Vermögen betreffen;

  • Art. 126: Nichtangabe der für die Steuerkontrolle nötigen Informationen;

  • Art. 128: Zeugenverantwortung;

  • Art. 129: Absage eines Experten, eines Dolmetschers oder eines Fachmannes von ...

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