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Krankenversicherung | Ansprüche gegen deutschen Krankenversicherungsträger bei Wohnsitz im EG-Ausland
In der deutschen Krankenversicherung versicherte Rentner mit Wohnsitz in einem anderen Land der EG haben Anspruch auf Gewährung von Sachleistungen durch den deutschen Krankenversicherungsträger, soweit nicht gleichzeitig eine Eintragung beim Leistungsträger des Wohnlands besteht. Eine Verpflichtung zur Vornahme einer Eintragung beim ausländischen Leistungsträger besteht aber nicht. Gem. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 VO (EWG) 1408/71 erhält ein Rentner Leistungen in einem Mitgliedstaat auch bei Nichtvorliegen der dortigen Voraussetzungen, sofern u. a. nach den Rechtsvorschriften des Staats, aufgrund deren die Rente geschuldet wird, Anspruch auf Leistungen bestünde, wenn er im Gebiet des betreffenden Staats wohnte (, NZS 2005, 152).