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Sozialrecht | Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht
Das Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht v. ist im BGBl 2005 I S. 818 verkündet worden und im Wesentlichen am in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird zum ein voll automatisiertes Melde- und Beitragsverfahren eingeführt. Der Beitragseinzug zur Unfallversicherung bei geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt wird vereinfacht. Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld und zu vergleichbaren Bezügen werden beitragsfrei gestellt. Über die wichtigsten Änderungen werden wir demnächst in den NWB berichten.