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Kraftfahrzeugsteuer | Einstufung der bisherigen „Kombinationskraftwagen”
Durch Art. 1 Nr. 1 der Siebenundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung v. 2. 11. 2004 (BGBl 2004 I S. 2712) wird § 23 Abs. 6a StVZO mit Wirkung v. 1. 5. 2005 aufgehoben. Damit entfällt die in dieser Vorschrift normierte Begriffsbestimmung „Kombinationskraftwagen” unter Berücksichtigung der relevanten Gewichtsgrenze von 2,8 t. Die sich daraus ergebenden kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Konsequenzen werden im II 51 dargestellt.