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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung für Umsätze aus Transport von Rollstuhlfahrern
Mit Urteil v. 12. 8. 2004 - V R 45/03 (BFH/NV 2005 S. 149) hat der BFH entschieden, dass der Transport von Personen, die körperlich oder geistig behindert sind und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG fällt und dass ein Fahrzeug dann für die Beförderung von kranken und verletzten Personen besonders eingerichtet ist, wenn es im Zeitpunkt der Beförderung nach seiner gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt ist. Unerheblich ist, ob das Fahrzeug zum Zweck einer anderweitigen Verwendung umgerüstet werden kann. Nach NWB OAAAB-50815 gilt Folgendes: Für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG ist es nicht erforderlich, dass das verwendete Fahrzeug für die Beförderung v...