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Körperschaftsteuer | Verzicht auf Teilnahme an Kapitalerhöhung als verdeckte Gewinnausschüttung
Ist eine GmbH neben ihren Gesellschaftern an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt und nimmt sie an einer Kapitalerhöhung bei jener Gesellschaft nicht teil, so kann dieses Verhalten nach dem NWB YAAAB-51720 nur dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen, wenn die GmbH für ihr Recht zum Bezug neuer Anteile ein Entgelt hätte erzielen können.