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Abgabenordnung | Überprüfung einer bestandkräftigen Steuerfestsetzung im Billigkeitsverfahren
Das NWB VAAAB-50843 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine bestandskräftige Steuerfestsetzung kann im Billigkeitsverfahren nach § 227 AO nur dann sachlich überprüft werden, wenn die Steuerfestsetzung – beurteilt nach der Rechtslage bei der Festsetzung der Steuer – offensichtlich und eindeutig falsch ist und wenn dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich gegen die Fehlerhaftigkeit rechtzeitig zu wehren. (2) Der Umstand allein, dass eine bestandskräftig festgesetzte Steuer in Widerspruch zu einer später entwickelten Rechtsprechung steht, rechtfertigt noch nicht den Erlass der Steuer. (3) Das FG darf Verwaltungsanweisungen nicht selbst auslegen, sondern nur darauf überprüfen, ob die Auslegung durch die Behörde möglich ist. (4) Ein qualifizierter Verstoß gegen das G...