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Abgabenordnung | Genehmigung der Rechtsbehelfsführung durch einen Dritten schließt nicht die Genehmigung der Bekanntgabe des Steuerbescheids ein
Gibt das Finanzamt einen Steuerbescheid einem nicht empfangsbevollmächtigten Dritten bekannt, der auch in einem anschließenden Einspruchs- und Klageverfahren als vollmachtloser Vertreter auftritt, kann der Steuerpflichtige nach dem NWB SAAAB-51722 die Rechtsbehelfs- und Prozessführung des Dritten genehmigen, ohne zugleich die Empfangnahme des Steuerbescheids durch diesen genehmigen zu müssen.