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Widerstreitende Steuerfestsetzung bei der Erbschaftsteuer
Ist streitig, wem Nachlasskonten zugerechnet werden, und wurde die Vermächtnisnehmerin zum Einspruchsverfahren des belasteten Erben hinzugezogen, können ihr gemäß , nach § 174 Abs. 4 und 5 AO die Konten als Erwerb zugerechnet werden (nach entsprechendem Abzug als Nachlassverbindlichkeiten beim belasteten Erben).