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Tatsächlich von einem Anlagebetrüger erhaltene Zahlungen als steuerpflichtige Kapitalerträge des Anlegers
Hat der Steuerpflichtige einem nach dem Schneeballsystem vorgehenden Anlagebetrüger einen als „Anzahlung” bezeichneten Geldbetrag überlassen, soll er dafür gewinn-, umsatz- und laufzeitabhängig in fünf Raten das 10-fache des Anlagebetrages als „Rendite” der von dem Anlagebetrüger durchzuführenden, dem Steuerpflichtigen nicht näher bekannten Geschäfte erhalten und soll erst die letzte Rate die „Anzahlung” zurückzahlen, führen nach der Entscheidung des , die dem Steuerpflichtigen tatsächlich zugeflossenen früheren Raten zu nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Kapitalerträgen (zur Auslegung des geschlossenen „Kapitalanlagevertrags” und zur Abgrenzung von einem Darlehensvertrag). Der Verlust des Anlagekapitals (hier: „Anzahlung”) kann nicht als Werbungs...