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Vortragsfähigkeit von Altverlusten aus der Vermietung ausländischen Grundbesitzes
Die zeitliche Beschränkung der Vortragsfähigkeit negativer ausländischer Einkünfte auf sieben Jahre gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 wurde mit dem Steueränderungsgesetz 1992 aufgehoben. Der Wegfall erstreckt sich auch auf vor 1992 entstandene so genannte Altverluste. Folglich sind in die gesonderte Feststellung der verbleibenden negativen Einkünfte nach § 2a EStG zum Schluss des Veranlagungszeitraums 1998 auch nicht ausgeglichene Verluste aus der Vermietung einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung mit einzubeziehen, die im Veranlagungszeitraum 1991 entstanden sind ().