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Verbot der Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel EU-konform?
Eine weitere Geschichte aus dem unendlichen Füllhorn des deutschen Umsatzsteuerrechts im Verhältnis zum EU-Recht
Änderung der Rechtsprechung
Mit Urteil V R 1/01 hat der BFH seine ursprüngliche Rechtsauffassung aufgegeben und ließ die Aufteilung der Vorsteuerbeträge aus der Herstellung eines Gebäudes auch nach dem Umsatzschlüssel zu. Das Urteil ergänzt die Rechtsprechung zur Vorsteueraufteilung beim Erwerb eines Gebäudes. Bezieht ein Unternehmer Leistungen für ein Gebäude mit vermieteten Wohn- und Gewerbeflächen, ist danach die Aufteilung der Vorsteuerbeträge durch den Unternehmer nach dem Verhältnis der Ausgangsumsätze, also der Mieten, als sachgerechte Schätzung i. S. des § 15 Abs. 4 UStG anzusehen. Kerninhalt dieser Rechtsprechung ist nicht nur die Aufteilungsmethode selbst, sondern auch die Aussage des Gerichts, dass der Unternehmer die Schätzungsmethode selbst bestimmen kann. Das Finanzamt kann lediglich prüfen, ob der Aufteilungsmaßstab grds. sachgerecht ist.
, BStBl 2002 II S. 833; , BStBl 1998 II S. 492; , BStBl 1998 II S. 525.
Das BMF hatte darauf hingewiesen, dass das o. g. BFH-Urteil nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden sei. Dieser Nichtanwendungserlass führte zu zahlreichen weiteren Verfahren. Mehrere Finanzgerich...