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Glattstellungstransaktionen von EUREX-Geschäften
Glattstellung von Aktienoptionsgeschäften als Besteuerungstatbestand des § 23 EStG
Optionsgeschäfte – speziell Aktienoptionsgeschäfte
Beim Optionsgeschäft kann der Käufer der Option zu einem späteren Zeitpunkt ein Geschäft, z. B. den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers, zu vorab festgelegten Konditionen (Basispreis, Strike) abschließen. Der Käufer der Option erwirbt vom Verkäufer der Option (Stillhalter) gegen Bezahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl Basiswerte (z. B. Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zum vereinbarten Basispreis entweder vom Verkäufer der Option zu kaufen (Kaufoption, call) oder an ihn zu verkaufen (Verkaufsoption, put). Diesem Recht steht die entsprechende Verpflichtung des Stillhalters gegenüber, die Basiswerte zu liefern oder abzunehmen, wenn der Optionskäufer sein Optionsrecht ausübt. Der Verkäufer (Stillhalter) geht beim Verkauf die Verpflichtung (short) ein, dem Käufer auf Verlangen sein Recht (long) zu verschaffen. Gegenstand einer Option können neben Aktien auch Zinspapiere, Fremdwährungsbeträge, Termingeschäfte, Swaps, Optionsgeschäfte, Indizes oder Kreditrisiken sein.
• Barausgleich
Ist die effektive Abnahme oder Lieferung des Basiswerts tat...