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FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 419/02 EFG 2005 S. 908 Nr. 11

Gesetze: UStG 1991 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1991 § 10 Abs. 1 S. 2

Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich

Umsatzsteuer 1992

Leitsatz

Werden Fördermittel, die einer Stadt vom Land oder vom Bund für ganz konkret beschriebene abwasserwirtschaftliche Baumaßnahmen gewährt worden waren, von der Gemeinde an ein Abwasserentsorgungsunternehmen nur zu dem Zwecke weitergeleitet, um ebendiese abwasserwirtschaftlichen Baumaßnahmen zu finanzieren, so handelt es sich bei den weitergeleiteten Fördermitteln um unechte und somit umsatzsteuerpflichtige Zuschüsse. Das Entsorgungsunternehmen hat diese als (Teil-)Entgelt für die Durchführung der Baumaßnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 908 Nr. 11
LAAAB-51639

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FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 11.11.2004 - 2 K 419/02

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