Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich
Umsatzsteuer 1992
Leitsatz
Werden Fördermittel, die einer Stadt vom Land oder vom Bund für ganz konkret beschriebene abwasserwirtschaftliche Baumaßnahmen
gewährt worden waren, von der Gemeinde an ein Abwasserentsorgungsunternehmen nur zu dem Zwecke weitergeleitet, um ebendiese
abwasserwirtschaftlichen Baumaßnahmen zu finanzieren, so handelt es sich bei den weitergeleiteten Fördermitteln um unechte
und somit umsatzsteuerpflichtige Zuschüsse. Das Entsorgungsunternehmen hat diese als (Teil-)Entgelt für die Durchführung der
Baumaßnahmen der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 908 Nr. 11 LAAAB-51639
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Online-Dokument
FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 11.11.2004 - 2 K 419/02
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