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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 6 K 2047/02 EFG 2005 S. 1002 Nr. 13

Gesetze: AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, AO § 355 Abs. 1, AO § 108 Abs. 3

Bekanntgabe eines nach Ablauf der Drei-Tage-Fiktion des § 122 Abs. 2 AO an einem Samstag in den Briefkasten eingeworfenen und am Montag aus dem Briefkasten entnommenen Verwaltungsakts

Leitsatz

Steht nach der Aussage der Sekretärin des Bevollmächtigten zur Überzeugung des Gerichts fest, dass ein an einem Dienstag vom FA zur Post gegebener Steuerbescheid anders als weitere ebenfalls am Dienstag vom FA an dieselbe Adresse geschickte Bescheide erst am darauf folgenden Samstag in den Briefkasten des Bevollmächtigten eingeworfen und erst am folgenden Montag (als nächstem Arbeitstag) von dort entnommen worden ist, so gilt der Bescheid als an diesem Montag bekannt gegeben.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 780 Nr. 13
EFG 2005 S. 1002 Nr. 13
BAAAB-51638

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 07.09.2004 - 6 K 2047/02

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