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FG München Urteil v. - 3 K 4649/00

Gesetze: MinöStG § 25 Abs. 4, StromStG § 9 Abs. 3, GG Art. 3 Abs. 1

Gleichzeitiger Selbstbehalt bei der Vergütung von Mineralölsteuer und Stromsteuer

Mineralölsteuer

Leitsatz

Der Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die sowohl Strom als auch Erdgas zu begünstigten Zwecken einsetzen, den Sockelbetrag von 1.000 DM nur bei einer Steuerart anzusetzen. Die Vergütung von Mineralölsteuer nach § 25 Abs. 4 MinöStG und von Stromsteuer nach § 9 Abs. 3 StromStG sind selbstständige Steuerentlastungstatbestände. Die Höhe der Vergütung ist für jede Steuerart unter Berücksichtigung des jeweils gesetzlich festgelegten Selbstbehalts zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
NAAAB-51634

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FG München, Urteil v. 14.05.2003 - 3 K 4649/00

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