Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und Zahlungsunfähigkeit des Käufers als Voraussetzungen für Mineralölsteuer-Vergütung
an den Verkäufer
Mineralölsteuer
Leitsatz
1. Voraussetzung für die Vergütung von Mineralölsteuer an den Verkäufer ist u.a., dass der Zahlungsausfall trotz wirksam vereinbarten
Eigentumsvorbehalts (hier: durch Erklärung auf Lieferschein) und notfalls gerichtlicher Verfolgung der Ansprüche des Antragsteller
nicht zu vermeiden war. Die gesetzliche Regelung nach § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV schließt notwendigerweise auch die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts ein, wenn diese angesichts des drohenden Zahlungsausfalles geboten erscheint und geeignet ist, insoweit
einen teilweisen Zahlungsausfall zu vermeiden (zu den anzuerkennenden Fristen für eine rechtzeitige Mahnung und gerichtliche
Verfolgung der Ansprüche).
2. Eine Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts war jedoch nicht geboten, wenn auf die erste Lieferung noch Teilzahlungen geleistet
wurden und zudem die Ware beim Käufer (Tankbetrieb) schon kurze Zeit nach der zweiten Lieferung vollständig verbraucht und
nicht nicht mehr vorhanden war.
3. Zahlungsunfähigkeit i.S.v. § 53 Abs. 1 MinöStV kann auch dann bejaht werden, wenn der Antrag des Verkäufers auf Eröffnung
des Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers vom Amtsgericht wegen Flucht des Käufers ins Ausland als unzulässig abgewiesen
wurde und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bereits ohne Erfolg durchgeführt wurden.
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