Steuerhinterziehung bei Nichterklären von wiederangelegten Zinsen
Leitsatz
1. Bei Verzicht auf die Auszahlung von Zinsen zu Gunsten einer Wiederanlage liegt eine Novation vor, die zu einem Zufluss
der Renditen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG führt.
2. Die Zahlungsfähigkeit einer Kapitalanlagegesellschaft erfordert nicht, dass alle fällig werdenden gekündigten Kapitalanlagen
auf einmal ausgezahlt werden können, wenn bei verständiger Würdigung der Sachlage nicht damit zu rechnen ist, dass alle Anleger
innerhalb eines kurzen Zeitraums die Auszahlung ihrer Kapitalanlagen fordern.
3. Die Nichtauszahlung von Zinsen zu Gunsten einer Schuldumschaffung stellt auch nach der „Parallelwertung in der Laiensphäre”
steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen dar, deren Nichterklärung den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.
Fundstelle(n): WAAAB-51605
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Online-Dokument
Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 31.01.2005 - 6 V 3493/04
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