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Betriebliche Altersversorgung | Berechnung einer betrieblichen Invalidenrente nach vorzeitigem Ausscheiden
Sieht eine Versorgungsordnung einen Anspruch auf betriebliche Invalidenrente vor, besteht ein solcher Anspruch auch dann, wenn der begünstigte Arbeitnehmer vorzeitig, vor Eintritt der Invalidität, aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist. Voraussetzung ist nur, dass der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis eine bestimmte Mindestzeit (Unverfallbarkeitsfrist) zurückgelegt hat. In einem solchen Fall ist die bei Eintritt der Invalidität zustehende Rente nach § 2 BetrAVG wie folgt zu berechnen, es sei denn, die Versorgungsordnung sieht eine für den Arbeitnehmer günstigere Regelung vor: Im ersten Schritt ist zu ermitteln, welche Betriebsrente der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er bis zum Eintritt der Invalidität betriebstreu geblieben wäre. Im zweiten Schritt ist dieser Betrag im Verhältnis der tatsächl...