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Umsatzsteuer | Abgabe von Mahlzeiten an das Personal
Der , Hotel Scandic Gåsabäck AB, entschieden, dass die Art. 2, 5 Abs. 6 und 6 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen sind, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der Umsätze, für die eine tatsächliche Gegenleistung gezahlt wird, als Entnahme eines Gegenstands oder Erbringung einer Dienstleistung für den privaten Bedarf angesehen werden, auch wenn diese Gegenleistung unter dem Selbstkostenpreis für den gelieferten Gegenstand oder die erbrachte Dienstleistung liegt.