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Einkommensteuer | Aufwendungen eines Freiberuflers für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung
Wie der NWB LAAAB-50842 entschieden hat, sind Aufwendungen eines Freiberuflers für eine sog. unechte doppelte Haushaltsführung jedenfalls gemäß § 52 Abs. 12 EStG i. d. F. des StÄndG 2003 – unter den dort genannten Voraussetzungen auch für Jahre vor 2003 – nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. – Anmerkung: Die Entscheidung stellt klar, dass die für die noch offenen Steuerfälle rückwirkende Wiedereinführung der doppelten Haushaltsführung nicht die sog. unechte doppelte Haushaltsführung erfasst. Vor allem aber drückt sie, wenn auch beiläufig, deutliche Zweifel an der weiteren Anerkennung dieser durch die Rechtsprechung entwickelten Form einer doppelten Haushaltsführung aus, die tatsächlich keine ist.