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BFH Urteil v. - III R 78/67

Leitsatz

  1. Die den Einheitswertbescheiden und Grundsteuermeßbescheiden zugrunde liegenden Vorschriften über die sogenannte Baulandsteuer waren mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar.

  2. Wendet sich ein Steuerpflichtiger in einem Rechtsmittelverfahren gegen den zusammengefaßten Einheitswert- und Grundsteuermeßbescheid zum wegen der Heranziehung zur Baulandsteuer, so ist der Streitwert nach der streitigen Grundsteuer für die Jahre 1961 und 1962 zu bemessen.

Fundstelle(n):
OAAAB-51489

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 19.04.1968 - III R 78/67

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