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BFH Urteil v. - VII 118/65

Leitsatz

Der erkennende Senat tritt dem BGH darin bei, daß nach § 114 Abs. 1 StBerG selbst schwere Verfehlungen eines Steuerberaters vor dem nicht zur Ausschließung aus dem Beruf führen können, wenn sie nicht bei Erfüllung der ihm gerade als Steuerberater obliegenden Aufgaben begangen worden sind. Daher scheidet in derartigen Fällen die in § 114 Abs. 2 StBerG zum Zwecke der Ausschließung aus dem Beruf vorgesehene Verweisung am anhängiger Sachen an die Staatsanwaltschaft aus.

Fundstelle(n):
WAAAB-51469

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 27.03.1968 - VII 118/65

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