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Einkommensteuer; | Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude
Zur Frage der Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum für im Beitrittsgebiet gelegene Gebäude und der AfA-Bemessungsgrundlage hat der folgendes klargestellt: Die Grundsätze des (BStBl I 599) sind ausschließlich auf in üblicher Wohnbauweise errichtete Gebäude im Beitrittsgebiet anzuwenden. Sie gelten dagegen nicht für die Bewertung von Industriebauten, Lagerhallen, Scheunen und ähnlichen Betriebsgebäuden. Für die Zurechnung eines Gebäudes zu den in üblicher Wohnbauweise errichteten Gebäuden ist es grds. unschädlich, wenn das Gebäude neben Wohnzwecken auch betrieblichen Zwecken dient. Bei der Ermittlung der Wiederherstellungs-/Wiederbeschaffungskosten zum für im Beitrittsgebiet gelegene und in Woh...