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BFH Urteil v. - IV 214/58 S

Leitsatz

Werden Wertpapiere oder Anteile, deren Wertansatz in der DMEB nach den Vorschriften des 3. DMBEG berichtigt worden ist, zwischen dem und dem. entnommen, so ist die Entnahme regelmäßig mit dem Wert anzusetzen, mit dem die Wertpapiere oder Anteile in der berichtigten DMEB ausgewiesen sind.

Fundstelle(n):
DAAAB-51338

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 10.01.1963 - IV 214/58 S

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