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Einkommensteuer; | sog. Eigenprovisionen als Betriebseinnahmen (§ 4 EStG)
Erhält ein selbständiger Versicherungsvertreter für den Abschluß eigener Versicherungen Provisionen wie sonst für die Vermittlung von Versicherungsvertragsabschlüssen mit Dritten, sind diese Betriebseinnahmen, selbst wenn die Versicherungen ausschließlich seinen privaten Bereich betreffen, wie z. B. Lebensversicherungen (Niedersächsisches FG, rkr. Urt. v. 29. 9. 1994 - II 206/93; Anschluß an , EFG S. 436; entgegen , EFG 1992 S. 132 und , EFG 1984 S. 122). Das Niedersächsische FG setzt sich u. a. mit nach seiner Auffassung divergierender BFH-Rspr. auseinander.