Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - II 112/59 U

Leitsatz

  1. Ein Antrag, die Steuer nach § 131 AO aus Billigkeitsgründen zu erlassen, kann, wenn ein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt, grundsätzlich nicht dazu führen, die Rechtslage und damit die Richtigkeit des Steuerbescheides erneut zu prüfen. Eine Ausnahme kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Rechtslage eindeutig fehlerhaft ist.

  2. Ein Treuhänder, der Anteile an einer GmbH für einen Treugeber besitzt, ist zur Übertragung auf den Treugeber erst dann verpflichtet, wenn der Treugeber es "verlangt". Stellt der Treugeber dieses Verlangen, so wird die bedingte Ubertragungsverpflichtung des Treuhänders zu einer unbedingten. In diesem Zeitpunkt entsteht die Steuerschuld (§ 3 Abs. 5 Ziff. 5 Buchst. a StAnpG i.d.F. des § 19 GrEStG vom ). Dem Urteil des Reichsfinanzhofs II 140/42 vom (RStBl 1943 S. 473, Slg. Bd. 53 S. 1) sowie dem Urteil des Senats II 99/57 U vom 2. September 1959 (BStBl 1959 III S. 433, Slg. Bd. 69 S. 462) wird beigetreten. GrEStG § 1 Abs. 1 Ziff. 1; AO § 131; StAnpG § 3 Abs. 5

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
OAAAB-51223

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 29.08.1962 - II 112/59 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen