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BFH Urteil v. - VI 225/61 U

Leitsatz

  1. Auch bei wiederaufgebauten kriegszerstörten Gebäuden ist nicht in vollem Umfang neben der erhöhten Absetzung nach § 7 b EStG die normale AfA nach § 7 EStG zulässig.

  2. Wenn ein Steuerpflichtiger für den wiederaufgebauten Teil des Gebäudes die erhöhte Absetzung nach § 7 b EStG in Anspruch nimmt, so kann er daneben für den anderen Gebäudeteil die normale AfA nach § 7 EStG ansetzen.

  3. Zur Bemessung des Abschreibungssatzes auf Gebäude, die am bereits im Besitz des Steuerpflichtigen waren.

Fundstelle(n):
SAAAB-51200

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 31.08.1962 - VI 225/61 U

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