Aufwendungen für die Ausnutzung einer nur für den Steuerpflichtigen günstigen geschäftlichen Situation sind nicht als Geschäftswert,
sondern als besonderes, nach
§7 EStG absetzungsfähiges Wirtschaftsgut zu beurteilen.
Beim Erwerb einer lediglich auf Grund eines rein persönlichen, unveräußerlichen Betriebsrechtes betriebenen Apotheke kann
ein Geschäftswert aktivierungspflichtig sein.
Verpflichtet sich der Erwerber eines gegen eine lebenslängliche Leibrente für den Veräußerer erworbenen Unternehmens dazu,
die Leibrentenzahlungen für den Fall seines vorzeitigen Ablebens durch eine Lebensversicherung zugunsten des Veräußerers sicherzustellen,
so sind die Prämien hierfür nicht Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben. Sie bleiben daher bei der Kapitalisierung der
Gegenleistung außer Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1962 III Seite 390 BFHE 1963 S. 338 Nr. 75 GAAAB-51162
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