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BFH Urteil v. - IV 74/61 U BStBl 1962 III S. 414

Leitsatz

Ist ein Bakteriologe und Serologe, der als Leiter der bakteriologisch-serologischen Abteilung einer größeren Krankenanstalt eine entsprechende fachärztliche Tätigkeit freiberuflich und als Arbeitnehmer ausübt, zugleich gerichtlicher Sachverständiger für Blutgruppengutachten zur Feststellung der Vaterschaft, so sind die Einkünfte aus dieser Gutachtertätigkeit von den übrigen freiberuflichen Einkünften nicht abgrenzbar.

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 414
BFHE 1963 S. 400 Nr. 75
WAAAB-51122

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 24.05.1962 - IV 74/61 U

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