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BFH Urteil v. - V 237/59 U BStBl 1962 III S. 328

Leitsatz

Zur Frage, ob bei einem abschöpfungsfreien Weizeneinfuhrgeschäft, bei dem seitens der Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide der Verzicht auf den Abschöpfungsbetrag von der Ausfuhr der der Getreideeinfuhr entsprechenden Menge Mehl und Nachprodukten abhängig gemacht worden ist, der nichtabgeschöpfte Unterschiedsbetrag aus der Weizeneinfuhr mit zum Entgelt für die Berechnung der Umsatzsteuervergütungen für die Ausfuhrlieferungen rechnet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 328
BFHE 1963 S. 166 Nr. 75
JAAAB-51093

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 26.04.1962 - V 237/59 U

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