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Einkommensteuer; | abweichendes Wirtschaftsjahr bei einer Partnerschaftsgesellschaft (§ 4a EStG)
Die Frage, ob Partnerschaftsgesellschaften den Gewinn nach einem vom Kj abweichenden Wj ermitteln können, hat der wie folgt beantwortet: Eine Partnerschaft ist nach § 1 Abs. 1 PartGG eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammengeschlossen haben. Steuerrechtlich erzielt die Partnerschaft grds. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). Der Gewinnermittlungszeitraum für diese Einkünfte ist daher stets das Kj (§ 4a Abs. 1 Nr. 3 EStG). Dies gilt auch, wenn die Einkünfte der Partnerschaft aufgrund berufsfremder Tätigkeiten (z. B. Treuhandtätigkeiten) oder wegen Beteiligung berufsfremder Personen steuerrechtlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu qualifizieren sind. Da die Partnerschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann s...