Nach der Freistellungsmethode des Art. 14 i.V.m. Art. 23 Abs. 1 Nr. 1 DBA-Belgien sind Verluste eines Rechtsanwalts, der in
der Bundesrepublik Deutschland seine Hauptkanzlei betreibt, aus einem daneben in Belgien unterhaltenen Anwaltsbüro in der
Bundesrepublik Deutschland nicht zu berücksichtigen. Es ist aber ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 Abs. 2 FGO, ob der Ausschluss
der Verrechnung der Verluste aus der festen Einrichtung in Belgien mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 879 Nr. 15 EFG 2005 S. 928 Nr. 12 IWB-Kurznachricht Nr. 14/2005 S. 662 HAAAB-50907
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