Gewerblicher Grundstückshandel und so genannte
Drei-Objekt-Grenze
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen eines
gewerblichen Grundstückshandels.
Nur wenn eindeutige
Anhaltspunkte gegen eine von Anfang an bestehende
Veräußerungsabsicht sprechen, ist trotz Überschreitens der
Drei-Objekt-Grenze ein gewerblicher Grundstückshandel nicht anzunehmen.
Bei vier
Veräußerungen innerhalb von weniger als fünf Jahren trägt
der Steuerpflichtige die objektive Beweislast dafür, dass er ohne bedingte
Veräußerungsabsicht gehandelt hat.
Durch Berufung auf schlechte
Vermietbarkeit kann eine bedingte Veräußerungsabsicht nicht
ausgeräumt werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAB-50898
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.04.2003 - 7 K 349/00
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