Tatsächlich von einem Anlagebetrüger erhaltene Zahlungen als steuerpflichtige Kapitalerträge des Anlegers
kein Werbungskostenabzug für Verlust des Anlagekapitals
Einkommensteuer 1994
Leitsatz
1. Hat der Steuerpflichtige einem nach dem Schneeballsystem vorgehenden Anlagebetrüger einen als „Anzahlung” bezeichneten
Geldbetrag überlassen, soll er dafür gewinn-, umsatz- und laufzeitabhängig in fünf Raten das 10-fache des Anlagebetrages als
„Rendite” der von dem Anlagebetrüger durchzuführenden, dem Steuerpflichtigen nicht näher bekannten Geschäfte erhalten und
soll erst die letzte Rate die „Anzahlung” zurückzahlen, so führen die dem Steuerpflichtigen tatsächlich zugeflossenen früheren
Raten zu nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Kapitalerträgen (zur Auslegung des geschlossenen „Kapitalanlagevertrags”
und zur Abgrenzung von einem Darlehensvertrag).
2. Der Verlust des Anlagekapitals (hier: „Anzahlung”) kann nicht als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgezogen werden.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 700 Nr. 9 LAAAB-50881
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.12.2004 - 3 K 239/00
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