Gestaltungsmissbrauch bei Anmietung eines Einfamilienhauses des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber und Überlassung des Hauses
an den Arbeitnehmer
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
1. Wird ein Arbeitnehmer im Jahr 1996 für unbestimmte Zeit zu einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers an einen anderen Ort
versetzt und lässt der Arbeitnehmer dort ein Einfamilienhaus errichten, das er nach Bezugsfertigkeit ab an seinen
Arbeitgeber vermietet, der es dem Arbeitnehmer zur Nutzung für sich und seine Familie überlässt, ist die Vermietung des Einfamilienhauses
an den Arbeitgeber unangemessen i.S. des § 42 AO.
2. Seit dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung einer selbstgenutzten Wohnung scheidet ein Abzug aller damit im Zusammenhang
stehenden Aufwendungen wie Zinsaufwendungen, Sonderabschreibungen usw. als Werbungskosten aus. Dieser Grundsatz hat durch
das FördG keine Änderung erfahren. Sonderabschreibungen sind gemäß § 3 FördG nur möglich, wenn das abnutzbare unbewegliche
Wirtschaftsgut der Erzielung von Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 EStG dient.
Fundstelle(n): EAAAB-50879
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 02.11.2004 - 1 K 1330/00
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