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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 40/04 EFG 2005 S. 786 Nr. 10

Gesetze: EStG 2003 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG 2003 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b, EStG 2003 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c, EStG 2003 § 32 Abs. 4 S. 2, EStG 2003 § 32 Abs. 4 S. 6, EStG 2003 § 32 Abs. 4 S. 8

Kein Kindergeld bei mehr als viermonatiger Vollzeiterwerbstätigkeit zwischen Ende des Zivildienstes und Beginn des Studiums

Kindergeld

Leitsatz

Geht der volljährige Sohn in der –mehr als vier Monate dauernden– Übergangszeit nach dem Ende des Zivildienstes und vor Beginn seines Hochschulstudiums einer Vollzeiterwerbstätigkeit nach, ist er in dieser Zeit kindergeldrechtlich nicht berücksichtigungsfähig.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 786 Nr. 10
KAAAB-50877

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 06.05.2004 - 8 K 40/04

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