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FG München Urteil v. - 3 K 2563/99

Gesetze: KN Kapitel 85 Position 8543 8995 KN Kapitel 85 Position 8473 3010 KN Kapitel 84 Anm 5a KN Kapitel 84 Abschn. XVI Anm 2b KN Kapitel 84 Abschn. XVI Anm 2c KN Kapitel 84 Position 8529 9081

Tarifierung eines „Conditional-Access-Module-Cam” (DVB-Modul)

Zoll

Leitsatz

Ein „Conditional-Access-Module-CAM” (DVB-Modul), das einem berechtigten Personenkreis (smart-card-Besitzer) die Nutzung digitalen Fernsehens ermöglicht, haupsächlich in Decodern zum Einsatz gelangt, jedoch kein Decoder ist, ist unter Pos. 8529 9081 KN einzureihen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAB-50866

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 31.07.2002 - 3 K 2563/99

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