Betriebliche Veranlassung einer Darlehensvergabe durch eine
Personengesellschaft
gesonderter und einheitlicher Feststellung
der Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1992 bis 1995 gesonderter Feststellung
des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den bis 1995
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens auf den bis
Umsatzsteuer 1992, 1993 und 1995
Leitsatz
Ein von einer Personengesellschaft vergebenes Darlehen stellt mangels
betrieblicher Veranlassung notwendiges Privatvermögen dar, wenn der die
Gesellschaft beherrschende Gesellschafter diese nur wegen der erkannten Risiken
des Geschäftes vorgeschoben hat, jedoch selbst 5/8 der vereinbarten
Vergütung an der Gesellschaft vorbei vereinnahmt hat, außerdem die
Gesellschaft aus eigener Kraft das Darlehen nicht hätte vergeben
können, sondern hierzu nur durch Gestellung umfangreicher Sicherheiten des
Gesellschafters in die Lage versetzt wurde, und die Darlehensvergabe
außerhalb des gesellschaftsvertraglich bestimmten Geschäftszwecks
der Gesellschaft und ihrer sonstigen betrieblichen Betätigung lag.
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