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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 408/02 EFG 2005 S. 583 Nr. 8

Gesetze: EStG § 3b

Steuerfreiheit von Zeitzuschlägen an Arbeitnehmer bei tarifvertragsrechtlichem Wahlrecht zwischen Freizeitausgleich und Barabgeltung

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen der Begünstigung von Zuschlägen nach § 3b EStG.

  2. Wird einem Arbeitnehmer im Rahmen eines Tarifvertrages das Wahlrecht eingeräumt, statt eines Freizeitausgleichs einen Ausgleich in Geld zu verlangen (Barabgeltung), so sind Zeitzuschläge an Arbeitnehmer nach § 3b EStG steuerfrei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 430 Nr. 8
EFG 2005 S. 583 Nr. 8
KÖSDI 2005 S. 14625 Nr. 5
AAAAB-50850

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 10.06.2004 - 11 K 408/02

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