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BBK 7/2005 S. 4486

Umsatzsteuer beim Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsumsätze)

Umsätze in Gastronomiebetrieben durch Lieferung von Nahrungsmitteln unterliegen dem ermäßigten USt-Satz, wenn sich der Unternehmer auf das Liefern der Speisen beschränkt. Hält er hingegen „besondere Vorrichtungen” wie Tische und Stühle bereit, die „dem Verzehr zu dienen bestimmt sind”, ist der allgemeine Steuersatz zu Grunde zu legen. Die neben allgemeinen Erläuterungen, z. B. was als „besondere Vorrichtungen” zu qualifizieren ist, spezielle Einzelfälle erläutert: Selbstbedienungs- und Automatienrestaurants, Theater und Kinos, Catering-Unternehmen, Personalbeköstigung. Weitere Ausführungen betreffen die Frage, wann der ermäßigte USt-Satz anzuwenden ist, sowie den Ort der Leistung. ▶ Hinweis: Der Volltext der Vfg. kann beim N...

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