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BBK 7/2005 S. 4485

Zurechnung der Sonderabschreibung nach FördG nach Maßgabe des Beschlusses über die Gewinnverteilung

Der Gesellschaft zustehende Sonderabschreibungen nach FördG werden den Gesellschaftern nach Maßgabe des Verteilungsbeschlusses zugerechnet, sofern dieser nicht rückwirkend vereinbart oder aus anderen Gründen rechtsmissbräuchlich ist. Dies gilt auch für Neugesellschafter, die erst am Ende des betreffenden Wj unter Erhöhung des Gesellschaftskapitals beitreten, ohne dass einer der Altgesellschafter ausscheidet. Dies gilt ferner für solche Gesellschafter, die Gesellschaftsanteile von Altgesellschaftern übernehmen, die ihrerseits ihre Kommanditeinlagen nicht geleistet und deshalb nicht an der Finanzierung der abzuschreibenden WG mitgewirkt haben (rkr. , EFG 2005 S. 376).

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