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BBK 7/2005 S. 4488

Kapitalgesellschaft | zeitlicher Zusammenhang beim Mantelkauf (§ 8 Abs. 4 KStG)

Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH gem. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1999/2002 setzt voraus, dass zwischen der Übertragung der Gesellschaftsanteile und der Zuführung neuen Betriebsvermögens ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht (Bestätigung des Urteils vom - I R 112/03, BStBl II S. 1085). Gem. ist es ernstlich zweifelhaft, dass dieser Zusammenhang gegeben ist, wenn zwischen der schädlichen Anteilsveräußerung und der Fortführung des Unternehmens nach Zuführung neuen Betriebsvermögens mehr als drei Jahre liegen. Ein einstweiliger Rechtsschutz, um den höheren Verlustvortrag vorläufig zu berücksichtigen, kann nur durch Anfechtung und Aussetzung der Vollziehung des vorangehenden Verlustfeststellungsbescheides, nicht aber des Fo...BStBl I S. 455

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