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Bewertung; | Jahresrohmiete für freifinanzierten Wohnraum bei Wegfall der Eigenschaft ,,öffentlich gefördert'' (§ 79 BewG)
Das mit einer Mietpreisbindung bei Fremdvermietung gekoppelte Wohnungsbesetzungsrecht zugunsten der Deutschen Bundesbahn aufgrund eines von ihr vergebenen zinsgünstigen Familienheimdarlehens und die damit verbundene Eigenschaft ,,öffentlich gefördert'' fallen weg, wenn - im Falle der vorzeitigen Darlehenstilgung - die Deutsche Bundesbahn einseitig auf ihr Wohnungsbesetzungsrecht verzichtet. Dies führt dazu, daß zum nachfolgenden Bewertungsstichtag die aus dem finanzamtlichen Mietspiegel für freifinanzierte Wohnungen abgeleitete Jahresrohmiete maßgebend ist ().