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BFH Urteil v. - VI R 230/67

Leitsatz

  1. Wehrdienst im Sinne des § 32 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a) bb) EStG 1965 leistet nicht, wer sich freiwillig zum Soldaten auf Zeit für drei Jahre verpflichtet.

  2. Der Senat schließt sich der Auffassung des IV. Senats des BFH im Urteil IV R 263/66 vom (BFH 95, 148, BStBl II 1969, 343) an, daß die Beiladung der Ehefrau zu einem vom Ehemann betriebenen Rechtsbehelfsverfahren jedenfalls dann nicht notwendig ist, wenn die Ehegatten zwar zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden, die Ehefrau aber keine eigenen Einkünfte hat und widerstreitende Interessen nicht erkennbar sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EAAAB-50678

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BFH, Urteil v. 11.07.1969 - VI R 230/67

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