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BFH Urteil v. - III 208/65

Leitsatz

Bei dem Erlaß von Vermögensabgabe wegen Vermögensverfalls besteht in einem späteren Erlaßzeitraum keine Bindung an unrichtige Zu- und Abrechnungen beim Restvermögen in einem früheren Erlaßzeitraum. Soweit aus dem BFH-Urteil III 299/61 U vom (BFH 81, 666, BStBl III 1965, 239) etwas anderes herausgelesen werden könnte, würde der Senat daran nicht mehr festhalten.

Fundstelle(n):
OAAAB-50413

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 21.03.1969 - III 208/65

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