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BMF 14.12.1994 IV C 2 S 7056 331/94

Umsatzsteuer; | Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur EU

Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden sind nach dem am unterzeichneten Beitrittsvertrag zum der EU beigetreten. Damit gehört das Hoheitsgebiet der drei Staaten von diesem Zeitpunkt an zum Gebiet der Europäischen Gemeinschaft (Art. 227 Abs. 1 des EG-Vertrages). Aus dem Beitritt ergeben sich auch Auswirkungen auf das deutsche USt-Recht. Nach mehreren Vorschriften des UStG und der UStDV treten im grenzüberschreitenden Leistungsverkehr je nachdem, ob ein Staat zur Europäischen Gemeinschaft gehört oder nicht, unterschiedliche Besteuerungsfolgen ein. Zu den Auswirkungen durch den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur EU hat der ausführlich Stellung genommen.

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