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BFH Urteil v. - II R 5/66

Leitsatz

  1. Hat das FA die Festsetzung der Steuer ausgesetzt, so ist ein Nachholungsbescheid nach § 225 AO nicht statthaft, wenn es an einer Ungewißheit im Sinne dieser Vorschrift fehlte.

  2. Der Ausdruck "ungewisse Verhältnisse" in § 225 Satz 1 AO bezieht sich ebenso wie das Wort "ungewiß" in § 100 Abs. 1 AO nur auf die Existenz von Tatsachen, nicht aber auf die Anwendung des Steuerrechts.

Fundstelle(n):
RAAAB-50305

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BFH, Urteil v. 25.03.1969 - II R 5/66

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