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BFH Urteil v. - VI R 182/67

Leitsatz

Erleidet ein Arbeitnehmer durch einen Unfall den Verlust seines Kraftwagens und kann dies bei der Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Werbungskosten durch eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung berücksichtigt werden, so ist die Absetzung in aller Regel für das Jahr vorzunehmen, in dem der Unfall eingetreten ist. Sind aber vernünftige Gründe für die Annahme gegeben, daß dem Arbeitnehmer der Schaden voll ersetzt wird, so kann die Absetzung für das Jahr vorgenommen werden, in dem sich herausstellt, daß der Arbeitnehmer den Schaden doch selbst tragen muß.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
CAAAB-50255

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 22.11.1968 - VI R 182/67

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