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BFH Urteil v. - III 223/64

Leitsatz

  1. Hatte das Deutsche Reich auf Grund der vom BVerfG durch Beschluß 2 BvR 557/62 vom (BVerfGE 23, 98) für nichtig erklärten 11. VO zum Reichsbürgergesetz vom (RGBl I 1941, 722) widerrechtlich das wirtschaftliche Eigentum an jüdischem Vermögen erlangt, so haftete es persönlich für die Schulden des Geschädigten bis zur Höhe des Verkehrswerts der entzogenen aktiven Vermögensstücke.

  2. Der HGA unterliegen auch die Verbindlichkeiten des Reichs, die durch das allgemeine Kriegsfolgengesetz vom (BGBl I 1957, 1747) im Verhältnis von 10 RM: 1 DM umgestellt wurden.

Fundstelle(n):
RAAAB-50224

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 22.11.1968 - III 223/64

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